Fundstelle: VBlBW. 2013, 70-72
Voraussetzungen für eine allgemeine Verlängerung der Sperrzeit für Spielhallen auf der Grundlage des § 11 GastVO B.-W. zum Schutz der Spieler und zur Eindämmung der Spielsucht; zu den Tatbestandsmerkmalen des „öffentlichen Bedürfnisses“ und der „besonderen örtlichen Verhältnisse“.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof