Die ASK wurde 1982 von den Spitzenverbänden der deutschen Unterhaltungsautomaten-
wirtschaft (BA, DAGV, VDAI) gegründet. Mehr als 20 Jahre hat sie als freiwillige Selbstkontrollorganisation der Wirtschaft münzbetätigte Bildschirmspielgeräte unter dem Gesichtspunkt des Jugendschutzes geprüft und dem Prüfergebnis entsprechende Plaketten vergeben.
Seit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes (JuSchG) am 1. April 2003 nimmt die ASK die gesetzlich vorgeschriebene Altersbewertung und Kennzeichnung münzbetätigter Bildschirmgeräte gem. § 14 JuSchG verbindlich vor.
