Weitere Regelwerke

Neben der Gewerbeordnung, der Spielverordnung, dem Glücksspielstaatsvertrag sowie den spielhallenbezogenen Regelungen der Bundesländer gibt es für die Unterhaltungsautomatenwirtschaft weitere wichtige Regelwerke: 

  • DGUV Vorschrift 25 “Überfallprävention”; diese seit 1. April 2021 geltende Mustervorschrift ersetzt die bisherige Vorschrift 20 “Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken”
  • DGUV Regel 115-004 “Überfallprävention in Spielstätten” zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 25 “Überfallprävention”;
    Der Begriff “Spielstätte” im Sinne der DGUV Regel umfasst Spielbanken, Spielhallen, Wettbüros oder ähnliche Unternehmen, die ausschließlich oder überwiegend der gewerbsmäßigen Aufstellung von Geldspielgeräten sowie der Veranstaltung anderer Glücksspiele oder der Annahme von Wetten dienen.
  • Umsatzsteuergesetz (UStG), relevante Vorschrift § 4 Nr. 9b UStG
  • Relevante Vorschrift § 4 Nr. 9b UStG
  • Weitere Dokumente aus der Vergangenheit finden Sie im Archiv.

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