Verwaltungsgerichtsbarkeit
Bundesverwaltungsgericht
Gutschrift von einlösbaren Bonuspunkten für getätigte Spiele („Bonus- und Informationssystem“) keine Vergünstigung auf den Einsatz im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 1 SpielV; umfassendes Verbot sonstiger finanzieller Vergünstigungen des § 9 Abs. 2 SpielV erfasst jeden über diese hinausgehende Mittelrückfluss vom Aufsteller/Veranstalter zum Spieler.
Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zu der Erlaubnis nach § 33i GewO; nachträgliche Auflage gem. § 33i Abs. 1 Satz 2 GewO; Begriff des „Gewinns“ in § 33c GewO; Verstoß gegen das Verbot der Gewährung von Vergünstigungen für weitere Spiele hinsichtlich der Höhe der Einsätze gem. § 9 Satz 1 SpielV a.F. (heute: § 9 Abs. 1 Satz 1 SpielV) durch Ausgabe eines „Bonusdollars“ nach einer Spieldauer von einer Stunde, bei dessen Einlösung das Personal 4,- Euro in ein Geldspielgerät nach Wahl des Spielers einwirft.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Fundstelle: ZfWG 2011, 130-133
Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in einem von ihm selbst betriebenen Geschäftslokal aufstellt, aber keine Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle nach § 33i GewO besitzt, kann sich gegenüber einer Betriebsstillegung gemäß § 15 Abs. 2 GewO nicht auf ihm als Aufsteller erteilte Geeignetheitsbestätigungen nach § 33c Abs 3 Satz 1 GewO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV berufen, wenn er den Betrieb des Geschäftslokals nicht entsprechend der ihm erteilten Geeignetheitsbestätigung als Schank- oder Speisewirtschaftausrichtet, sondern tatsächlich einen spielhallenähnlichen Betrieb unterhält.
Fundstelle: ZfWG 2009, 424-425
Verstoß gegen § 9 Abs. 2 SpielV durch Ausgabe von Testcoupons in Zeitungsannoncen für Freispiele an Geldspielgeräten.
Fundstelle: ZfWG 2007, 64-65
Verbot jeder Form der zusätzlichen Gewinnchance oder sonstigen finanziellen Vergünstigung, insbesondere auch Jackpot-Verlosungen, durch § 9 Abs. 2 SpielV; Untersagung gegenüber einem Spielhallenbetreiber durch die Ordnungsbehörde; auch bei Durchführung der Verlosung von einem Dritten und unentgeltliche Teilnahmemöglichkeit für jedermann.
Verwaltungsgericht
Verstoß gegen § 9 Abs. 2 SpielV durch Aufstellen von Jackpotsystemen in Spielhallen; Vereinbarkeit dieses Verbots mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG.