Keine abschließende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Spielerschutzvorschriften im Zusammenhang mit Geldspielgeräten; Versagungsgrund des § 33i Abs. 2 Nr. 3 GewO als Vorschrift des Spielerschutzes in Gestalt der übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebs.

Verwaltungsgericht