Fundstelle: ZfWG 2018, 538
Vorlagefrage zur Unionsrechtskonformität einer Monopolregelung hinsichtlich des Betriebs von Glücksspielautomaten in Österreich.
Das nationale Gericht hat an Hand der im Urt. v. 30 April 2014, Pfleger u. a. (C‑390/12) gegebenen Hinweise zu bestimmen, ob eine glücksspielrechtliche innerstaatliche Monopolregelung als kohärent im Hinblick auf die Art. 56 ff. AEUV anzusehen ist, wenn festgestellt wurde, dass (1) Spielsucht kein einen staatlichen Handlungsbedarf begründendes gesellschaftliches Problem darstellt, (2) verbotenes Glücksspiel nur eine Verwaltungsübertretung und keine gerichtlich strafbare Handlung bildet (3) die Staatseinnahmen aus dem Glücksspiel jährlich mehr als 500 Mio. Euro, d.h. 0,4 % des Jahresbudgets betragen und (4) die die Werbemaßnahmen der Konzessionäre maßgeblich auch darauf abzielen, bisher Unbeteiligte zum Glücksspiel zu animieren.
Europäischer Gerichtshof