Fundstelle: juris-Datenbank
Bei der Wettbürosteuer, die tatbestandlich an eine Kombination von Wettvermittlung/-veranstaltung und dem Ermöglichen des Mitverfolgens der Wettereignisse anknüpft, fehlt es an einem mit einer kommunalen Aufwandsteuer im Sinne von § 9 Abs. 4 KAG besteuerbaren entgeltlichen Aufwand. Insbesondere kann ein solcher Aufwand hinsichtlich des Ermöglichens des Mitverfolgens der Wettereignisse bei finalitätsbezogener Betrachtung weder im gewerblichen Drittaufwand des Wettbürobetreibers noch in den ersparten Aufwendungen des Wettkunden gesehen werden.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof