Fundstelle: BeckRS 2013, 45239
Zulässigkeit eines in einer Vergnügungssteuersatzung für das Bereithalten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit festgesetzten Steuersatzes von 18 v.H.; Zulässigkeit einer steuerlichen Lenkungswirkung mit dem Ziel der Eindämmung von Spielstätten; Rechtmäßigkeit einer Bemessungsgrundlage, wonach die elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhrenentnahme, abzüglich Röhrenauffüllungen, Falschgeld, Fehlgeld, Prüftestgeld keine Pflicht des Satzungsgebers zur Differenzierung zwischen verschiedenen Aufstellorten der Geldspielgeräte (Spielhalle, Gaststätte, etc.).
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof