Ermessensreduzierung auf Null hinsichtlich der behördlichen Entscheidung über eine beantragte Sperrzeitverkürzung nach § 12 Satz 1 GastVO B.-W. für eine Spielhalle nur bei Leerlaufen des mit der Einhaltung der Sperrzeit des § 9 Abs. 1 GastVO B.-W. verfolgten Schutzzwecks.

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof

Baden-Württemberg