Keine Anwendbarkeit der fünfjährigen Übergangsfrist in § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG BW für Spielhalle bei Betreiberwechsel wegen § 51 Abs. 4 Satz 4 LGlüG BW; zur Verfassungsmäßigkeit des Abstandsgebots in § 42 Abs. 3 LGlüG BW.

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof

Baden-Württemberg