Fundstelle: NVwZ-RR 2011, 814-815
EC-Cash-Terminal in Spielothek lässt für sich alleine keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs befürchten; Unzulässigkeit einer nachträglichen auf § 33i Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 GewO gestützten Auflage; übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs bei durch gesteigerte Gewinnerwartung geschaffenen Anreiz, sich mit unkontrollierter Risikobereitschaft einer großen Verlustgefahr auszusetzen.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof