Fundstelle: ZfWG 2022, 466-471
nicht veröffentlicht
Das Verbundverbot in § 42 Abs. 2 LGlüG BW verstößt nicht gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg
Fundstelle: ZfWG 2022, 466-471
nicht veröffentlicht
Das Verbundverbot in § 42 Abs. 2 LGlüG BW verstößt nicht gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg