Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 33c GewO nach rechtskräftiger Verurteilung wegen Steuerhinterziehung; Anordnung des Sofortvollzug unverhältnismäßig, wenn sie zum Wegfall einer konkreten Chance zur Fortführung eines Betriebes führt; Verbandskompetenz für Widerruf einer Erlaubnis nach § 33i GewO kommt Rechtsträger derjenigen Behörde zu, in deren Bezirk die organisatorisch in gewissem Maß verselbstständigte Betriebsstätte liegt.

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof