Fehlen des Sachbescheidungsinteresses als Zulässigkeitsvoraussetzung eines Bauantrags und eines Baugenehmigungsverfahrens bei Nutzlosigkeit einer Baugenehmigung für den Bauantragsteller; Nutzlosigkeit einer Baugenehmigung im Falle fehlender Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens mit mehreren Spielhallen und weiteren Einrichtungen aufgrund von § 25 Abs. 2 GlüStV in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 Satz 1 BayAGGlüStV; keine allgemeine Zulässigkeit kerngebietstypischer Vergnügungsstätten in einem Gewerbegebiet gemäß BauNVO 1977; Größe von etwa 100 m2 als Richtwert für die Qualifizierung einer Spielhalle als kerngebietstypisch; grundsätzlich kein Widerspruch einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte zu den Grundzügen der Planung, wenn das Gewerbegebiet gut an das öffentliche Straßennetz und an überregionale Verbindungsstraßen angebunden ist und Gewerbebetriebe mit überregionaler Ausrichtung überwiegen.

Verwaltungsgericht