Keine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 33d GewO für im Internet angebotene Sportwetten; das Internet ist kein erlaubter Veranstaltungsort im Sinne der SpielV.
Verwaltungsgericht
Keine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 33d GewO für im Internet angebotene Sportwetten; das Internet ist kein erlaubter Veranstaltungsort im Sinne der SpielV.
Verwaltungsgericht