Auch auf bestehende Spielhallen sind die Regelungen des Hess. Spielhallengesetzes anwendbar. Verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken gegen das Gesetz bestehen nicht.
Verwaltungsgericht
Hessen
Auch auf bestehende Spielhallen sind die Regelungen des Hess. Spielhallengesetzes anwendbar. Verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken gegen das Gesetz bestehen nicht.
Verwaltungsgericht
Hessen