Gaststättenerlaubnis nach § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1 GastG; § 43 Abs. 5 LGlüG: kein Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft in den Räumen einer Spielhalle während Sperrzeit nach § 46 Abs. 1 LGlüG.
Verwaltungsgericht
Baden-Württemberg
Gaststättenerlaubnis nach § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1 GastG; § 43 Abs. 5 LGlüG: kein Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft in den Räumen einer Spielhalle während Sperrzeit nach § 46 Abs. 1 LGlüG.
Verwaltungsgericht
Baden-Württemberg