Kein Rechtsschutzbedürfnis einer Klage auf Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für eine Spielhalle bei Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle nach dem baden-württembergischen Landesglücksspielgesetz (hier: Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 500 m Luftlinie zu einer Einrichtung zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen [Schule] nach § 42 Abs. 3 LGlüG B.-W.).
Verwaltungsgericht
Baden-Württemberg