§ 15 Abs. 2 Satz 1 GewO als Rechtsgrundlage für die Anordnung der Entfernung unzulässiger Spielgeräte; Verstoß gegen § 6a Satz 1 lit. a) und b) SpielV durch „Fun Games“-Spielgeräte, bei denen über gespeicherte und addierte Spielpunkte die Berechtigung zum Weiterspielen „gewonnen“ werden kann.

Verwaltungsgericht