VG Osnabrück (1. Kammer), Beschluss vom 26. April 2021 – 1 B 8/21 – Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis. Tenor: Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Betrieb der Spielhalle der Antragstellerin in C-Straße in C-Stadt nach den glücksspielrechtlichen Vorschriften vorläufig zu dulden, bis das Hauptsacheverfahren 1 A 219/20 rechtskräftig abgeschlossen worden ist. [...]

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof