Stichtagsregelung in § 29 Abs. 4 Sätze 2 und 3 GlüStV begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken; Verstoß gegen Vertrauensschutz; erst mit Einbringung des Gesetzesentwurfs in den Landtag wird das Vertrauen in den Bestand einer zukünftigen Rechtslage erschüttert; die Beschlussfassung der Ministerpräsidentenkonferenz ist wegen mangelnder Öffentlichkeit zu erwartender Regelungen nicht vergleichbar mit der parlamentarischen Einbringung eines Gesetzesentwurfs.
Verwaltungsgericht