Die Stichtagsregelung des § 29 Abs. 4 Satz 2 und 3 GlüStV begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Spielhallen, denen eine Erlaubnis zwischen der Beschlussfassung der Ministerpräsidentenkonferenz (28.10.2011) und der Einbringung des Entwurfs des Zustimmungsgesetzes im Niedersächsischen Landtag (22.05.2012) erteilt worden ist. Die Beschlussfassung der Ministerpräsidentenkonferenz ist mit der Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Landtag nicht vergleichbar.

Verwaltungsgericht

Niedersachsen