Ausschluss von Vergnügungsstätten als mögliche, die Zulässigkeit von Vorhaben beschränkende Festsetzung nach § 9 Abs. 2a BauGB; „trading-down-Effekt“ durch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten in einem zentralen Versorgungsbereich regelmäßig zu bejahen.

Verwaltungsgericht