Der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis steht das Gebot zur Einhaltung des Mindestabstands gem. § 25 Abs. 1 GlüStV i.V.m. § 16 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 AG GlüStV NRW entgegen.
Verwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen
Der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis steht das Gebot zur Einhaltung des Mindestabstands gem. § 25 Abs. 1 GlüStV i.V.m. § 16 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 AG GlüStV NRW entgegen.
Verwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen