Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Bauvorhaben, für welches nach den neuen Vorschriften des BayAGGlüStV keine glückspielrechtliche Erlaubnis mehr erteilt wird; „trading-down-Effekt“ durch Zulassung einer Spielhalle in einem Gewerbegebiet allenfalls in extremen Ausnahmen.

Verwaltungsgericht