Keine Differenzierung des Steuersatzes nach Aufstellort (Spielhallen/sonstige). Vereinbarkeit einer pauschalen Vergnügungssteuer anstelle einer am Stückzahlmaßstab orientierten mit Art. 105 Abs. 2a, 12 Abs. 1 und Art 3 Abs. 1 GG am Maßstab der kalkulatorischen Abwälzbarkeit, der Kalkulierbarkeit der Steuer und der erdrosselnden Wirkung.
Verwaltungsgericht