Die Ablehnung eines Antrags auf Befreiung vom Verbot des Betreibens von Verbundspielhallen ist rechtmäßig, da die Härtefallregelung eng auszulegen und auf atypische, vom Gesetzgeber nicht vorhergesehene und nicht gewollte Sonderfälle begrenzt ist.
Verwaltungsgericht
Niedersachsen