VG Lüneburg (3. Kammer), Beschluss vom 09.12.2022 – 3 B 34/22 Tenor 1. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. 1. Die Antragstellerin begehrt die Verkürzung der Sperrzeit für eine von ihr im Gebiet der [...]

Niedersachsen