VG Karlsruhe, Urteil vom 21. Mai 2015 – 3 K 621/14 – Tenor: Der Haftungsbescheid der Beklagten vom 02.04.2013 und deren Widerspruchsbescheid vom 22./27.01.2014 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand: 1. Die Klägerin, ein mit dem Vertrieb von Geldspielgeräten befasstes Unternehmen, wendet sich gegen die Inanspruchnahme für [...]

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof