Zur Befristung von Spielhallenerlaubnissen nach § 33i GewO sowie zur Untersagung der betroffenen Spielhallen nach § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO i. V. m. § 41 LGlüG BW wegen eines Verstoßes gegen das Abstandsgebot aufgrund der Übergangsvorschrift des § 51 Abs. 4 Satz 2 LGlüG BW.
Verwaltungsgericht
Baden-Württemberg