VG Hamburg (17. Kammer), Beschluss vom 12. Juli 2021 – 17 E 2926/2 – Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Tenor: Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Der Streitwert wird auf EUR 7.500 festgesetzt. Gründe: I. 1. Die Antragstellerin wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen [...]
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof