Die Durchführung eines Losverfahrens ist nicht zu beanstanden, wenn alle Konkurrenten eines Spielhallenkomplexes einer Muttergesellschaft gehören und diese keine Auswahlkriterien genannt hat.
Verwaltungsgericht
Niedersachsen
Die Durchführung eines Losverfahrens ist nicht zu beanstanden, wenn alle Konkurrenten eines Spielhallenkomplexes einer Muttergesellschaft gehören und diese keine Auswahlkriterien genannt hat.
Verwaltungsgericht
Niedersachsen