Rücknahme einer rechtswidrig erteilten Geeignetheitsbescheinigung nach § 33c GewO gem. § 48 HessVwVfG; keine Aufstellung von Geldspielgeräten im Verkaufsraum einer Tankstelle, in dem Speisen und Getränke nur als Nebenleistung angeboten werden.
Verwaltungsgericht