Keine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Umnutzung von Räumlichkeiten einer Spielhalle in ein Wettbüro, in dem sich weiterhin Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit befinden und zusätzlich Sportwetten an in der EU lizensierte Buchmacher vermittelt werden, bei gleichbleibender Ausbauart und Nutzfläche.
Verwaltungsgericht