Die zuständige Erlaubnisbehörde kann zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Spielhallenbetriebs auch Maßnahmen treffen, die die äußere Gestaltung der Spielhalle regeln (in diesem Fall: Entfernung eines Schriftzuges bzw. Logos mit dem bekannten Emblem der Antragstellerin).
Verwaltungsgericht
Hessen