Fundstelle: juris-Datenbank, BeckRS 2008, 37901
Berechtigungen zum Weiterspielen sind auch dann verboten, wenn sie auf Punktgewinnen beruhen und der Verlängerung des gewonnenen Spiels dienen.
Verwaltungsgericht
Neuer § 6a Spielverordung (seit 01.01.2006)