Fundstelle: juris-Datenbank, BeckRS 2008, 37901

Berechtigungen zum Weiterspielen sind auch dann verboten, wenn sie auf Punktgewinnen beruhen und der Verlängerung des gewonnenen Spiels dienen.

Verwaltungsgericht

Neuer § 6a Spielverordung (seit 01.01.2006)