Fundstelle: juris, www.justiz.nrw.de
Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen Untersagung des Betrieb einer Spielhalle; kein überwiegendes öffentliches Interesse an sofortiger Vollziehung wegen Übergangsfristen; Untersagungsverfügung voraussichtlich rechtswidrig.
Verwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen