Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO; Gegenwärtig im Regelfall kein überwiegendes öffentliches Vollziehungsinteresse für Untersagung der Fortführung einer Spielhalle über den 01.07.2013 hinaus.
Verwaltungsgericht
Baden-Württemberg
Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO; Gegenwärtig im Regelfall kein überwiegendes öffentliches Vollziehungsinteresse für Untersagung der Fortführung einer Spielhalle über den 01.07.2013 hinaus.
Verwaltungsgericht
Baden-Württemberg