Keine für eine einstweilige Anordnung hinreichende Wahrscheinlichkeit der Verfassungswidrigkeit des § 51 Abs. 4 Satz 2 LGlüG BW.
Verwaltungsgericht
Baden-Württemberg
Keine für eine einstweilige Anordnung hinreichende Wahrscheinlichkeit der Verfassungswidrigkeit des § 51 Abs. 4 Satz 2 LGlüG BW.
Verwaltungsgericht
Baden-Württemberg