Wirkung einer gegen den Rechtsvorgänger erlassenen Nutzungsuntersagungsverfügung aufgrund ihrer Objektbezogenheit auch gegen den Rechtsnachfolger; Qualifikation von Räumlichkeiten als Internet-Café oder als Wettbüro und Spielhalle anhand der objektiven Eignung der Räume, für einen bestimmten Zweck genutzt zu werden, bzw. anhand des Nutzungszwecks, der sich einem objektiven Beobachter aufdrängt.
Verwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen