VG Dresden (2. Kammer), Beschluss vom 28. Juni 2021 – 2 L 434/21 – Glücksspielrechtliche Untersagung des Betriebs einer Spielhalle. Tenor: Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf € 15.000 festgesetzt. Gründe: 1. Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der unter 2 K 579/19 und K 666/19 anhängigen [...]

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof