Keine schutzwürdige Abwehrposition des Nachbarn bei Unzulässigkeit eines auf dem Nachbargrundstück genehmigten Vorhabens aufgrund einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind; keine drittschützende Wirkung der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages; Unerheblichkeit der Frage, ob der Bauherr die Baugenehmigung nach deren Erteilung ausnutzen kann (z.B. wegen nicht erteilter Gewerbeerlaubnis).
Verwaltungsgericht