Fundstelle: juris-Datenbank und LKRZ 2014, 39-40
Die Verfassungswidrigkeit der Regelungen in § 25 Abs. 1 GlüStV und § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV ist nicht überwiegend wahrscheinlich.
Verwaltungsgericht
Saarland
Fundstelle: juris-Datenbank und LKRZ 2014, 39-40
Die Verfassungswidrigkeit der Regelungen in § 25 Abs. 1 GlüStV und § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV ist nicht überwiegend wahrscheinlich.
Verwaltungsgericht
Saarland