Das Aufstellen von Sportwettgeräten und Werbung für Sportwetten sind in einer Spielhalle unzulässig. Das Aufstellen von Sportwettgeräten in Spielhallen stellt ein unerlaubtes Glücksspiel dar.
Verwaltungsgericht
Brandenburg
Das Aufstellen von Sportwettgeräten und Werbung für Sportwetten sind in einer Spielhalle unzulässig. Das Aufstellen von Sportwettgeräten in Spielhallen stellt ein unerlaubtes Glücksspiel dar.
Verwaltungsgericht
Brandenburg