VG Bremen, Urt. v. 17. März 2022 – 5 K 287/20 Tenor: Der Bescheid der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa vom 07.02.2020 (Az.: …) wird hinsichtlich Ziffer 4 aufgehoben, soweit die festgesetzte Gebühr einen Betrag von 2.216,50 Euro übersteigt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 7/8 [...]

Bremen