VG Bremen, Beschl. v. 3. Juli 2023 – 5 V 1408/23 Tenor: Es wird festgestellt, dass die am 23.06.2023 gegen den Ablehnungsbescheid vom 06.06.2023 erhobene Klage (5 K 1395/23) aufschiebende Wirkung hat. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt. Gründe: I. 1. Die Antragstellerin begehrt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, [...]
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Bremen