VG Braunschweig, Beschl. v. 02.05.2022 – 1 B 69/22; Tenor: Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 7.500 € festgesetzt. Gründe : 1 Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, mit dem sie die Verpflichtung der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung [...]