Unvollständige Bewerbungsunterlagen können im Sonderverfahren für die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Verwaltungsgericht
Berlin
Unvollständige Bewerbungsunterlagen können im Sonderverfahren für die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Verwaltungsgericht
Berlin