Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen eine Duldungsanordnung, mit der sie zur Duldung der Beseitigungsanordnung der Aufschrift „…“ an drei Seiten eines Werbemastes verpflichtet wird. Die Klägerin ist gemeinsam mit ihrem Ehemann, dem Kläger im Verfahren Au 5 K 15.1175, Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. …, Gemarkung …. Die Fa. … (Klägerin im Verfahren Au 5 [...]
Verwaltungsgericht
Bayern