Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Wettvermittlung durch einen Spielhallenbetreiber; Spielsuchtprävention als Regelungsziel des § 21 Abs. 2 GlüStV; abstrakte Abstellung auf das jeweilige Gebäude bei der Durchsetzung des Trennungsgebots, nicht auf die Person, welche die jeweiligen Angebote zur Verfügung stellt; Vereinbarkeit des Trennungsgebots mit Art. 12 Abs. 1 GG (als verfassungskonforme Berufsausübungsregelung) und Art. 56, 57 AEUV (Verfolgung des unionsrechtlich legitimen Gemeinwohlziels der Bekämpfung der Spielsucht).
Verwaltungsgericht
Bayern